Tipp der Woche: Teilerlass beim BAföG

Wer besonders schnell und erfolgreich studiert, kann noch bis 2012 viel Geld bei den BAföG-Schulden sparen.

Bettlerin
Wer schnell und gut ist, wird aufgrund der BAföG-Schulden kaum betteln gehen müssen.

Die Rückzahlung des BAföGs beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einer Ausbildung. Da der Bachelor bereits als ein vollständiger Ausbildungsabschnitt gilt, läuft diese Frist ab Ende des Bachelorstudiums, ungeachtet, ob der Master noch gefördert wird.

Gehört man zu den besten 30 Prozent des Abschlussjahrgangs, erlässt einem das Bundesverwaltungsamt auf Antrag bis zu 25 Prozent der BAföG-Schulden – dies allerdings nur bis 2012. Wer also Bachelor und/oder Master bis dahin beendet, kann bares Geld sparen – danach läuft die Regelung aus. Dafür muss man das Studium allerdings innerhalb der Förderungshöchstdauer geschafft haben, sonst sinkt der Erlass. Bis zu 2 560 Euro Abzug gibt es daneben für besonders schnelle Studenten, unabhängig von der Note. Kombiniert kann man also mehr als die Hälfte seiner Schulden streichen lassen.

Den Antrag auf  Teilerlass der BAföG-Schulden muss man selbst beim Bundesverwaltungsamt stellen. Dabei gelten Bachelor und Master separat, da sie in der Förderung als unabhängige Abschnitte gelten.

Foto: Dororai / Flickr.com

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