Das Abitur ist die allgemeine Hochschulreife – wer es hat, hat das Recht auf einen Studienplatz. Dieses Recht wird zwar durch den NC und/oder Aufnahmeprüfungen mitunter arg eingeschränkt, allerdings nicht soweit, dass man überhaupt keinen Studienplatz bekäme. Neben dem Abitur gibt es die fachgebundene Hochschulreife, mit der man nur eine bestimmte Fächergruppe studieren kann sowie die Fachhochschulreife, mit der es nur an Fachhochschulen und Berufsakademien geht.
Doch was tun, wenn man keinen dieser Abschlüsse besitzt und trotzdem studieren möchte? Seit März 2009 gibt es da einige Möglichkeiten, denn die Kultusministerkonferenz verabschiedete damals allgemeine Standards für den Hochschulzugang – leider haben allerdings noch nicht alle Länder den Beschluss auch umgesetzt. Darüber hinaus können Länder den Zugang im Detail individuell gestalten.
Generell lässt sich sagen: Studieninteressierte können in den meisten Ländern mit folgenden Qualifikationen eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten:
- Meister
- Fachwirte (IHK)
- vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
- staatlich geprüfteR TechnikerIn/BetriebswirtIn/ErzieherIn u.a.
- Lehrkräfte für Pflege, PflegedienstleiterIn etc.
Eine Krankenschwester mit Realschulabschluss, die eine Weiterbildung zur Fachkrankenschwester gemacht hat, kann so in einigen Bundesländern zum Medizinstudium zugelassen werden.
Wer ohne Abitur studieren möchte, muss oftmals eine gesonderte Prüfung an der jeweiligen Hochschule ablegen. Auch direkte Vorstellungsgespräche sind nicht unüblich. Manche Hochschulen legen eine Probezeit von bis zu zwei Jahren fest.
Beim Studium ohne Abitur ist die Fachrichtungswahl in den meisten Bundesländern frei – ein großer Vorteil bei der Studienwahl. Allerdings kann man seinen Studiengang nicht mehr ohne weiteres wechseln. Da Bildung Ländersache ist, können sich die Regelungen von Land zu Land unterscheiden.
Weitere Infos findet man im auf wege-ins-studium.de auf studis-online.de sowie im Bildungsblog.
Bild: : br3akthru / FreeDigitalPhotos.net
Artikel überarbeitet am 27. August 2010.
2 Antworten zu “Studieren ohne Abitur”
Halle Sebastian,
bei dem Thema musst du sehr genau aufpassen. Dieser Beschluss ist keinesfalls bereits in allen Ländern umgesetzt, zudem haben diese selber noch Möglichkeiten, individuelle Ausgestaltungen vorzunehmen. Zudem musst du trennen zwischen, allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (Aufstiegsfortbildungen und gleichgestellte Qualifikationen, hier wird auch kein seperates Eignungsfestellungsverfahren angewandt) und fachgebundener HZB (Berufsausbildung + Berufserfahrung in diesem Bereich). Hier mal der Link zum Beschluss (PDF): http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf
Grüße,
Christian
Lieber Christian,
danke für den Hinweis. Habe einige deiner Punkte eingebaut.
Viele Grüße,
Sebastian