Das Verwaltungsgericht Münster erklärt eine Studienplatzvergabe anhand von Bewerbungsschreiben und Abiturnote für unzulässig. Zählen müsse in der Hauptsache die Bachelor-Abschlussnote. Was bedeutet dies für Bewerber?
Die Universität Münster bewertet Bewerbungen für ihren Masterstudiengang BWL bisher nach einem Punktesystem: 20 Punkte gab es für die Abiturnote, 40 Punkte für die Bachelor-Abschlussnote und weitere 40 Punkte für sonstige Qualifikationsmerkmale wie dem Motivationsschreiben. Gegen diese Praxis klagte eine abgelehnte Bachelorabsolventin – und gewann: Das Verwaltungsgericht Münster hat das bisherige Zulassungsverfahren für den BWL-Master für vermutlich ungültig erklärt. Es verstoße „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Der Grund: Das Verwaltungsgericht befand, dass letztenendes immer die Note ausschlaggebend für die Zulassung zum Masterstudium sein müsse. Andere Kriterien müssten zweitrangig bleiben.
Konsequenzen für die Masterbewerbung?
Was bedeutet dies für Bewerber für Masterstudiengänge? Zunächst nicht viel. Das Urteil ist erst einmal vorläufig. Darüber hinaus ist es noch nicht durch höhere Instanzen bestätigt worden. Wer sich also in München oder Hamburg für einen Master bewirbt, wird sich nicht auf das Urteil berufen können. Die direkten Auswirkungen werden sich, so das Urteil bestand hat, zunächst auf Münster und den Rest von NRW beschränken.
Für Bewerber an anderen Hochschulstandorten ändert sich erst einmal nichts. Die Bewerbungsverfahren für den Master bleiben genauso unterschiedlich wie vorher. In manchen Fällen zählt nur die Bachelor-Abschlussnote, in anderen macht sie nur einen von vielen Teilen der Bewerbung aus.
Langfristige Folgen für die zu Zulassung zum Master
Sollte das Urteil zu Zulassungsverfahren für den Master Schule machen, hat dies gemischte Folgen für Bewerber. Auf der positiven Seite steht, dass die Verfahren einfacher und transparenter würden. Eine Zulassung oder Ablehnung für den Masterstudiengang wäre für die Betroffenen nachvollziehbarer.
Allerdings: Transparenz bedeutet nicht gleich Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Eine Zulassung zum Master hauptsächlich anhand von Bachelornoten würde für transparente Ungerechtigkeit sorgen. Während Abiturnoten noch vergleichbar sind, sind die Standards in der Notenvergabe für Bachelorabschlüsse von Ort zu Ort und je nach Studienschwerpunkt verschieden. Bei gleichem Aufwand und Talent wird ein BWL-Student mit juristischem Schwerpunkt im Bachelor eine schlechtere Abschlussnote haben, als Studierende mit Schwerpunkt Marketing. Auch sind die Noten von Uni zu Uni und von Professor zu Professor höchst unterschiedlich. Motivationsschreiben, Professorengutachten und Lebensläufe sind eine gute Möglichkeit, die Stärke von Bewerbern fürs Masterstudium auch abseits der Note zu bewerten. Außerdem geben diese Auswahlverfahren Hochschulen die Möglichkeit, nach Studenten mit einem bestimmten Profil zu suchen.
Ob sich ein bestimmtes Verfahren für die Zulassung zum Master durchsetzt, wird sich mit der Zeit zeigen. Es bleibt aus Gründen der Gerechtigkeit zu hoffen, dass die Note sich nicht als entscheidendes Kriterium durchsetzt. Und aus Gründen der Transparenz, dass zumindest die Kriterien offen kommuniziert werden.
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