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  • Die Studienplatzklage – Kosten, Chancen, Risiken

    Der Ansturm auf Hochschulen ist so groß wie nie zuvor. Die große Konkurrenz sorgt natürlich auch für viele Enttäuschungen. Eine Möglichkeit bei Ablehnung: Die Studienplatzklage. Doch wie funktioniert sie? Kann man auf für den Master eine Studienplatzklage anstrengen? Und wie sind die Kosten einer Studienplatzklage? Ein Interview mit Christoph R. Müller, von der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat.

    Justitia: Sieht theatralisch aus, in Wirklichkeit ist eine Studienplatzklage aber eher eine bürokratische Angelegenheit. Bild: Giuseppe Quattrone / Flickr.com

    Horndasch: Wie funktioniert eine Studienplatzklage eigentlich?

    Christoph R. Müller: Eine Studienplatzklage ist in zwei verschiedenen Varianten möglich. Zum einen ist es möglich, gegen einen Ablehnungsbescheid auf eine Studienplatzbewerbung bei der jeweiligen Hochschule beziehungsweise hochschulstart.de vorzugehen. Ziel ist es, die vermeintlich fehlerhafte Ablehnung durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu korrigieren. Diese Art der Studienplatzklage ist nur in Einzelfällen erfolgsversprechend. Zum anderen kann die Studienplatzklage mit dem Argument erhoben werden, die Kapazität von Studienplätzen sei fehlerhaft festgesetzt worden. Im Verfahren wird dann die sogenannte Kapazitätsberechnung geprüft. In fast allen Studiengängen gibt es Universitäten, welche Probleme haben, eine rechtlich einwandfreie Kapazität zu errechnen. Wenn es gelingt, diese Fehler im Prozess aufzudecken, wird die Hochschule verpflichtet, die weiteren Studienplätze unter den Klägern oder Antragstellern zu vergeben.

    Über Dr. Selbmann & Bergert:

    Die Anwaltskanzlei Dr. Selbmann & Bergert betreibt die Seite studienplatz-klage.de und ist ausschließlich im Bildungsrecht tätig. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in dem Bereich und kann so alle Fragen im Bildungsrecht, insbesondere rund um die Studienplatzklage, beantworten. Die Kanzlei gibt unter anderem eine umfangreiche und kostenlose Infobroschüre zum Thema Studienplatzklage heraus.

    Horndasch: Besonders häufig werden Studienplatzklagen in der Medizin angestrengt. Wie sind da die Erfolgsaussichten?

    Christoph R. Müller: Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in der Medizin sind an jeder Universität und auch von Semester zu Semester unterschiedlich. Klar ist, dass in stark nachgefragten Fächern wie Medizin die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen bei weitem übersteigt. Regelmäßig erfolgt die Vergabe der Studienplätze dann durch Los.

    Horndasch: Und wie sind die Chancen einer Studienplatzklage in anderen Fächern?

    Christoph R. Müller: Die Chancen einer Studienplatzklage sind immer individuell zu betrachten. Gerade in wenig nachgefragten Fächern ist eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gegeben. Tatsächlich sind nur erfahrene Rechtsanwälte in Kenntnis der Sachlage des Einzelfalls in der Lage, die Erfolgschancen konkret abzuschätzen.

    Horndasch: Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage? Hängt das von den Fächern ab?

    Christoph R. Müller: Die Kosten einer Studienplatzklage werden von diversen Faktoren bestimmt. Neben den Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung besteht ein finanzielles Risiko in Hinblick auf die Gerichtskosten sowie den möglichen anwaltlichen Kosten der Hochschule, die gegebenenfalls zu tragen sind. Ein einzelnes Verfahren gegen eine Universität kann da leicht 1.500 Euro kosten. Aber auch hier gilt, dass eine anwaltliche Beratung im Einzelfall bei der Einschätzung des spezifischen Kostenrisikos hilft. So können zum Beispiel besonders preiswerte Verfahren herausgesucht werden.

    Horndasch: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung möglicherweise die Kosten?

    Christoph R. Müller: Tatsächlich gibt es nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen welche die Kosten von Studienplatzklagen tragen. Wenn überhaupt, werden nur sehr wenige Verfahren übernommen. Häufig besteht ein Ausschluss, nach dem Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. Wer noch einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag hat, kann eventuell eine größere Anzahl von Studienplatzklageverfahren über die Rechtschutzversicherung abrechnen.

    Durch so viele Instanzen geht die Klage hoffentlich nicht. Bild: Mehr Demokratie e.V. / Flickr.com

    Horndasch: Man hört immer wieder von erfolgreichen Klägern, die später dennoch den Studienplatz verlieren. Wie hoch ist das Risiko nach einer erfolgreichen Studienplatzklage?

    Christoph R. Müller: Genauso wie es den Studienplatzklägern möglich ist, gegen eine Entscheidung der ersten Instanz vorzugehen, ist es auch den Hochschulen möglich, die gerichtliche Entscheidung zu überprüfen. Dies ist den Hochschulen immer dann möglich, wenn sie in der ersten Instanz zur Zulassung von Studienplatzklägern verpflichtet wurden. Im Ergebnis kann es daher vorkommen, dass der Studienplatz, den man in der ersten Instanz erhalten hat, in der zweiten Instanz kassiert wird. Dies führt zwar dazu, dass man den zugewiesenen Studienplatz wieder verliert. Die Leistungen, insbesondere die Scheine, die man zwischenzeitlich erlangt hat, bleiben aber erhalten. Wie hoch das Risiko ist, den in der ersten Instanz erlangten Studienplatz wieder zu verlieren, kann nur anhand der Entscheidung der ersten Instanz eingeschätzt werden. Tatsächlich verlieren nur sehr wenige Studienplatzkläger den eingeklagten Studienplatz wieder.

    Horndasch: Auch beim Master tobt ein immer größerer Kampf um Studienplätze. Wie stehen die Chancen einer Studienplatzklage im Master?

    Christoph R. Müller: Beim Zugang zum Masterstudium ist genau zu prüfen, welche der beiden benannten Studienplatzklagevarianten erfolgsversprechend ist. Häufig wird es ratsam sein, sowohl gegen die Ablehnungsentscheidung als auch gegen die zu niedrig festgesetzte Kapazität vorzugehen. Wegen der relativ neuen und unterschiedlichen Masterstudiengänge sind viele Rechtsfragen noch nicht hinreichend geklärt. Für die Universitäten ist es hier besonders schwer, rechtssicher zu handeln. Die Chancen für eine Studienplatzklage stehen hier häufig gut. Jedoch können die Ausgangssituationen sehr vielschichtig sein, weshalb auch hier eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall geboten ist.

    Wie die Klage funktioniert, stellt die Kanzlei in folgendem Diagramm dar:

    ablauf-der-studienplatzklage Weiter Informieren

    Die Studienplatzklage ist natürlich nicht der einzige Weg, an einen Studienplatz zu gelangen. In einem umfangreichen Artikel zeige ich Wege auf, wie man in der letzten Minute an einen Studienplatz kommen kann.